Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Zauchen 197, A - 8983 Bad Mitterndorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Stand 10. Jänner 2015
1. Geltung
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
b) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
c) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass
diese eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet
werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie Behörden.
d) Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Auftragserteilung,
Auftragsannahme und Termine
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sind nur
bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
b) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller
als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der
Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der
Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der
Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages
versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür
vorliegt.
c) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im
eigenen oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger
gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits
erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen
Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses
Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der
Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers
hierfür vorliegt.
d) Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich
anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für
die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei
Nichteinhaltung ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu
diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und abgenommene Lieferungen
und Leistungen von uns berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber würde
durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
e) Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig,
wenn wir diese schriftlich als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin
bestätigen. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den
Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis
zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von uns die
bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen
berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch die Berechnung
wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
f) Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung
angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt
auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen,
unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag
zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag
entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die
Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch
frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung
möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Auftragsausführung
/ Freigabe durch den Auftraggeber
a) Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders
vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw.
übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in unseren
Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende
Dateiformate können wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer
dieses Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in
vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn
Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns
zu verantworten sind. Dies gilt auch für nicht selbst verursachte
Programmfehler während der Bearbeitung und Versionsänderungen und
unterschieden. Schriften müssen in Pfade umgewandelt werden oder der
Schriftfont ist mit Genehmigung anzuliefern.
b) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch
einen von ihm eingeschalteten Dritten dies gilt auch für Datenträger und
übertragene Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt
nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem
neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren
einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind
berechtigt, Kopien anzufertigen. Haftung für Datenträger ist trotz
sorgfältigster Umgehensweise ausgeschlossen.
4. Werbung
Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des
Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu
versenden.
5. Periodische
Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit
einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt
werden.
6. Gewerbliche
Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung
seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden.
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und
Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt
uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung
frei.
7. Gewährleistung,
Haftung und Rückgaberecht
a) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der
gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht
mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es
sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und schriftlich
anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht
zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend
gemacht werden
b) Rücksendungen jeder Art müssen mit uns abgesprochen
werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter
Reklamation ersetzten wir die Versandkosten.
c) Bei farbigen Reproduktionen in allen
Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich
zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und
Ausdrucken auch wenn sie von uns erstellt wurden und dem Endprodukt.
d) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt,
wenn der Auftraggeber das Material liefert.
e) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck
der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von uns erstellten Proof oder Andruck abgenommen, sind wir von jeder Haftung
frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
f) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht
zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
g) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten
Menge sind hinzunehmen.
h) Bei einem von uns zu vertretenden Mangel der gelieferten
Sache sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung
berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl
zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder in schwerwiegenden Fällen die
Rückgängigmachung des Vertrages zu.
i) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund -
des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten
Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluß sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige
Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden,
die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht
werden.
j) Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von
vertragswesentlichen Pflichten haften wir nur, soweit diese Schäden
vorhersehbar sind.
k) Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den
Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei
denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder
Schaden nicht ursächlich sind.
l) Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam
behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur
bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind
ausgeschlossen.
m) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob
fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten.
n) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsvorschriften.
o) Für Folgeschäden ausgelieferter Ware ist das Unternehmen
nicht haftbar zu machen. Regelansprüche können nur auf die Erstattung der
Druckkosten, den allgemeinen Herstellungskosten geleistet werden.
8. Preis
a) Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere
aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich
bestätigte Preise vereinbart.
b) Die Preise verstehen sich netto ohne gesetzliche
Umsatzsteuer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise
für Lieferungen ab unserem Geschäftssitz Bad Mitterndorf ausschließlich
Verpackung, Transport, Versicherung und sonstiger Kosten, welche gesondert
berechnet werden.
c) Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme,
veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung
eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten
(Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.).
Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von
EUR 5,-- zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
d) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und
ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat
berechnet.
e) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige
Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des
Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im
wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des
Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach
ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch
Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen,
ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens
EUR 20,-- zzgl. Umsatzsteuer - übersteigt, vorab die Zustimmung des
Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
f) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber
oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine
Bearbeitungsgebühr i. H. v. EUR 12,-- zzgl. Umsatzsteuer fällig. Liegen die von
uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage
dieser Leistungen abgerechnet.
9. Versand
a) Erfüllungsort ist Bad Mitterndorf.
b) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene
Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen
Zustimmung.
c) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
d) Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die
Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt
der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den
Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.
e) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung
vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens
seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle
Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.
10.
Eigentumsvorbehalt
a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das
Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der
gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung mit uns vor.
b) Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten.
Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die
Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns
verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der
Weiterveräußerung nur in Hälfte des Weiterveräußerungswertes der jeweils
veräußerten Vorbehaltsware.
c) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und
Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
d) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der
obigen Pflichten vom Vertrag zurück zu treten und die Ware herauszuverlangen.
11.
Zahlungsbedingungen
a) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder Barzahlung.
b) Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per
Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug
zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen
vereinbart wurden.
c) Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.
d) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach
Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt,
Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit
einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit
der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
e) Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann
aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt worden sind.
f) Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen desselben
Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht werden.
g) Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.
h) Der Auftraggeber kommt bei Nichtzahlung spätestens 30
Tage nach Warenerhalt in Verzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer
behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen.
12. Abrechnung
Genehmigungen und Änderungen
Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem
Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens zehn Wochen nach Zugang
der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Vier
Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem
als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter
Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf
der Vier-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt
auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der
Rechnungsanschrift. Die Vier-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung
oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren
Fristen.
13. Handelsbrauch und
Copyright
a) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der
Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von
Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung
des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender
Auftrag erteilt wurde.
b) Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative
Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken,
Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber
bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung
selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das
Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder
einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche
vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des
vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
14. Daten und
Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie Datenverarbeitung
a) Die von uns aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen
Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in unserem Hause gespeichert.
b) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten
Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach
schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der
Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert
werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu
besorgen. Eine Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem
Grund ist ausgeschlossen.
c) Das Recovern archivierter
Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und
Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit EUR 20,-- zzgl. Umsatzsteuer
für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
d) Der Versand von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an
den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je
Sendung pauschal EUR 15,-- zzgl. Umsatzsteuer sowie zusätzlich Fracht- und /
oder Kurierkosten.
15. Nutzungsrechte
und Recycling
Der Auftraggeber berechtigt durch seine Bestellung und
Bezahlung der Rechnung die Auftragnehmerin dazu Kopien als Druckmuster zu
erstellen und auszustellen. Dies gilt nicht für Kunstwerke und zur
kommerziellen Nutzung der Werbeinhalte, sondern nur als reine Druckmuster.
Defekte Drucke werden aus ökologischen Gründen dem Recycling zugeführt.
Insbesondere gilt dies bei Planen die an Soziale
Einrichtungen weitergegeben werden und weiterverarbeitet werden z.B. für
Taschen. Es Bedarf ausdrücklich der schriftlichen
Aufforderung des Auftraggebers um dies außer Kraft zu setzen.
16. Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
17. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung ist Irdning (Steiermark),
Österreich. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand
des Kunden zu klagen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
18. Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.